Schule Utkiek

gemeinsam wunderbar stark

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Inklusion

Einleitung

An der Schule Utkiek setzen wir uns für die Weiterentwicklung gemeinsamen Lernens ein und befinden uns auf dem Weg zur Inklusion, den wir im kommunikativen Austausch und einem bereichernden Miteinander gehen wollen.

In der Behindertenrechtskonvention der Vereinten Nationen vom Dezember 2006 ist unter anderem festgelegt, dass Menschen mit Behinderungen gleichberechtigt am Leben in und mit der Gemeinschaft teilhaben sollen und der Zugang zu einem inklusiven Unterricht möglich sein muss.

Nach der Ratifizierung dieser UN-Behindertenrechtskonvention in Deutschland (2009) hat die KMK mit ihrer Empfehlung „Inklusive Bildung von Kindern und Jugendlichen mit Behinderungen in Schulen“(2011) einen grundsätzlichen Perspektivwechsel in Richtung inklusiver Unterricht vollzogen.

In Schleswig-Holsteinischen Schulgesetz ist die Unterstützung von Schülerinnen und Schülern mit Behinderungen beim Erreichen ihrer Bildungs- und Erziehungsziele als besonders wichtig zu erachten. Das Ziel der inklusiven Beschulung steht dabei im Vordergrund.

Auch die Förderzentren sind explizit aufgefordert die inklusive Beschulung an allgemein bildenden und berufsbildenden Schulen zu fördern.

(SchulG S-H, § 4 Abs. 13, § 45 Abs. 1)

Für unsere Schule bedeutet das Grundrecht behinderter Kinder auf eine inklusive Bildung und Erziehung, dass Schülerinnen und Schüler mit einem Bedarf an sonderpädagogischer Unterstützung, ihren individuellen Fähigkeiten und Lernvoraussetzungen entsprechend, gemeinsam mit anderen Kinder in einer Schule wohnortnah lernen.

Kinder sind bzw. sollten in einem sozialen Umfeld verwurzelt sein. Die Schule kann und muss sie hierbei unterstützend begleiten. Kurze und gemeinsame Schulwege, Klassenkameraden und Freunde vor Ort, die Möglichkeit, sich auch ohne großen Aufwand privat, im Rahmen des Kücknitzer Schulnetzwerkes oder in den umliegenden Vereinen treffen zu können, stellt eine wichtige Voraussetzung zur sozialen Integration dar.

Jedes Kind ist bei uns willkommen.

Jedes Kind ist eine eigenständige Persönlichkeit mit einer individuellen Lebenswirklichkeit.

Eine Kultur des Behaltens und nicht des Ausgliederns von Kindern muss entwickelt sein.

Wünschenswert wäre es, wenn Schule ein Abbild einer durchwachsenen, gemischten Gesellschaft darstellt, in der der Einzelne seinen Platz findet. Kinder sollen von- und miteinander lernen und sich in ihrer Verschiedenartigkeit anerkennen und schätzen lernen.

Das Idealbild einer inklusiven „Einheitsschule“ entspricht allerdings nicht der eigentlichen Idee der UN-Behindertenkonvention.

Die Sicherung eines freien Zugangs zum allgemeinbildenden Schulsystem für alle Kinder soll geschaffen werden.

Das hochspezialisierte Förderschulsystem bietet bereits eine entsprechende unterstützende Form schulischer Allgemeinbildung.

Förderschulen stellen nicht per se Stätten der Entwürdigung, sondern Orte spezifischer Beobachtung, Förderung und Stärkung dar.

Die Ressourcen, die eine Grundschule für die Grundidee von Inklusion benötigt, reichen trotz vieler Bemühungen weder in den Rahmenbedingungen noch in personeller Ausstattung.

Dies ist allen bekannt, die schon länger inklusiv arbeiten oder sich auf den Weg gemacht haben.

Auch bei uns vor Ort wird diese Diskrepanz deutlich.

Ein Grundrecht zu haben, ist allein nicht ausreichend.

Wir setzen uns durch Nachhaken, Verdeutlichung von Bedarfen und individuellen Absprachen und Schaffen von Möglichkeiten in unserer Schule für eine Verbesserung und Anpassung der Ressourcen und Bedingungen ein, damit der Grundgedanke der Inklusion und der damit erhobene Anspruch ansatzweise sinnvoll und zielführend für alle Beteiligten umgesetzt werden kann.

An der Schule Utkiek müssen wir uns immer wieder flexibel an den realistischen und vorherrschenden Bedingungen orientieren.

Unser Schulalltag ermöglicht es zunehmend, dass Kinder ohne und mit Förderbedarf (nicht alle Schwerpunkte) gemeinsam beschult werden können und auch in der Offenen Ganztagsschule miteinander lernen, leben und spielen.

Schüler/innen mit sonderpädagogischen Förderbedarf werden bei uns vornehmlich in der Lerngruppe aber auch außerhalb derselbigen in einer Kleingruppe oder auch in Einzelsituationen gefördert.

Die Entscheidungsgrundlage dafür ergibt sich aus dem aktuellen Bedürfnis des einzelnen Kindes sowie die aufbereitete Förderplanung, die in einem individuellen, regelmäßig fortgeschriebenen Förderplan dokumentiert wird.

Ein Kind mit einem Förderbedarf im sozial-emotionalen Bereich oder mit dem Schwerpunkt Lernen hat einen anderen Unterstützungsbedarf als ein Kind mit Sprachheilförderungsbedarf. So ergeben sich Organisationsformen, die eine äußere Differenzierung mit einer Binnendifferenzierung verbinden.

Das gemeinsame Lernen von Kindern mit und ohne Förderbedarf erfordert zusätzliche personelle und sächliche Mittel. Das zuständige Förderzentrum stellt uns für diese Arbeit nach einem Bedarfsschlüssel eine Förderschullehrkraft mit entsprechenden (wie immer und überall) zu wenigen Stunden an die Seite. Diese Lehrkraft ist in den Klassen eingesetzt, in denen Kinder mit anerkanntem Förderbedarf unterrichtet werden und sie arbeitet in der Eingangsphase als Unterstützung präventiv. Unsere praktischen Erfahrungen beziehen sich bis zum Schuljahr 2015/16 auf Schüler/innen mit Sprachheilförderbedarf oder einem Förderbedarf mit dem Schwerpunkt Lernen. Diese Erfahrungen sammeln wir und werten sie aus.

Sächliche Mittel einzufordern, gestaltet sich aufgrund finanzieller Begrenzungen schwierig. Seit dem Schuljahr 2014/15 legen wir im Rahmen unserer Fortbildungen den Fokus auf „Inklusion“ und bemühen uns, Verbindlichkeiten auf verschiedenen Ebenen als stützenden Rahmen zu schaffen. Dieser kommt nicht nur den Kindern mit Förderbedarf sondern allen Schüler/innen zu Gute. Verbindlichkeit bedeutet Verlässlichkeit und Verlässlichkeit schafft Vertrauen. Wenn Kinder vertrauen können, können sie auch auf sich selbst vertrauen und haben den Kopf frei für verschiedenste Lernprozesse.

Klare Absprachen und die Verwendung gleicher Vorlagen im Verwaltungsbereich basieren auf Vereinbarungen auch mit der OGS und bieten den Eltern Überschaubarkeit.

Im Unterrichtsgeschehen werden Arbeitsvorgänge für alle erleichtert. Vereinheitlichte Materialien können Kinder im Lernprozess unterstützen und diesen strukturieren. Sie müssen sich nicht ständig umorientieren und können auch in anderen Lerngruppen nach gleichen Regularien arbeiten und so mit weniger Schwierigkeiten wechseln.

Es bleibt zukünftig mehr Zeit für Inhalte. Für das Kollegium wird Vertretungsunterricht vereinfacht und Klarheit im Rahmen von Doppelbesetzung geschaffen.

Ein Wechsel von Unterrichtsmethodik und von Lernformen ist unerlässlich um möglichst viele und unterschiedliche Lernkanäle anzusprechen und quantitativ und qualitativ selbstbestimmte Lernzeiten anzubieten.

Aus diesen Gründen findet man in unserem Schulprogramm immer wieder Hinweise auf Absprachen, Verbindlichkeiten und Rituale (Klassenrat, Prävention, Konzepte, Gemeinsamkeiten…).

In den Fächern Deutsch, Mathematik und HWS gibt es verbindliche Absprachen zum Einsatz von Lehrwerken.

Wir lernen hier stetig dazu und stellen uns den Anforderungen von Inklusion im Rahmen unserer Möglichkeiten bzw. entwickeln wir Ideen, um eine Anpassung zu ermöglichen. Je höher und spezifischer ein Förderbedarf vorliegt desto mehr Struktur und klare Verbindlichkeit sind notwendig.

Aktuelle Situation an der Schule Utkiek

Allgemeines

Im Schuljahr 2015/16 besuchen 167 Schülerinnen und Schüler unsere durchgehend zweizügige Grundschule.

Insgesamt werden vier Kinder sonderpädagogisch begleitet.

In der Schuleingangsphase werden aktuell rund ein Fünftel der Kinder präventiv sonderpädagogisch unterstützt.

Eine statistische Erfassung der letztgenannten Kinder erfolgt nicht, aber ihre Zahl wächst kontinuierlich. Sie benötigen zuverlässige schulische Begleitung, um ihre Schullaufbahn zunehmend selbstständiger und vorbereiteter absolvieren zu können.

Die durchgehende Einbindung einer Förderschullehrkraft über den Zeitrahmen der Verlässlichkeit ist sinnvoll und wünschenswert, aber nicht realisierbar.

Durch Zusammenlegung von Kindern mit anerkannten Förderbedarfen können die zugeteilten Förderstunden gebündelt werden. Klassenlehrkraft und Förderschullehrkraft haben so realistische Chancen als Team zusammenzuwachsen.

In der Eingangsphase haben wir eine klassenübergreifende Fördergruppe eingerichtet, um hier mit den wenigen zur Verfügung gestellten Stunden möglichst viele Kinder, wenn auch nur begrenzt, erreichen zu können. Diese werden in einer Kleingruppe von der Förderschullehrkraft angeleitet.

Wir müssen uns immer aufs Neue bemühen, die uns zugeteilte Förderschullehrkraft ressourcengeleitet und organisatorisch so effektiv wie möglich einzusetzen und die sich im Laufe des Schuljahres herauskristallisierenden Bedürfnisse zu erkennen und flexibel darauf zu reagieren.

Derzeitige Förderung an der Schule Utkiek durch das Förderzentrum Berend-Schröder-Schule (Stand Oktober 2015)

Präventive Förderung in der Eingangsphase

  • Förderschwerpunkt Sprache
    Kinder der ersten Klassen, die einen besonderen Bedarf im Training der phonologischen Bewusstheit haben, werden in Kleingruppen von der Förderschullehrkraft exklusiv gefördert.
  • Förderschwerpunkt Lernen
    Kinder der ersten Klassen, die einen erhöhten Unterstützungsbedarf beim Umgang mit Zahlen und Buchstaben haben, werden im Unterricht inklusiv mit der Förderschullehrkraft unterrichtet. Die Förderschullehrkraft unterstützt die Regelschullehrkraft bei der Zusammenstellung des binnendifferenzierenden Materials bzw. bei der unterrichtlichen Umsetzung der Differenzierung.
  • Förderschwerpunkt Lernen
    Kinder der zweiten Klassen, die einen erhöhten Unterstützungsbedarf im Bereich Lesen, Schreiben und/oder Rechnen haben, werden in Kleingruppen und in der Klasse von der Förderschullehrkraft gefördert.

(T. Nummert, Förderschullehrkraft)

Integrative / Inklusive Förderung

  • Die Kinder des 4. Jahrgangs mit anerkanntem Förderschwerpunkt im Bereich Lernen werden von der Förderschullehrkraft sowohl im mathematischen als auch im Lese-Rechtschreibbereich exklusiv in einer Lerngruppe unterrichtet. Im gemeinsamen Unterricht mit der Deutschlehrkraft und der Mathematiklehrkraft werden diese Schüler-/innen in ihrem Lernen unterstützt.
  • Die Förderschullehrkraft unterstützt die Regelschullehrkräfte bei der Zusammenstellung des binnendifferenzierenden Materials bzw. bei der unterrichtlichen Umsetzung der Differenzierung dieser Kinder.
  • Die Förderschullehrkraft bietet Begleitung und Unterstützung dieser und anderer Kinder bei Unterrichtsgängen und/oder Klassenfahrten an. Hier arbeitet sie sowohl unterstützend bei außerschulischem und lebenspraktischem Lernen als auch fördernd in besonderen Situationen wie Konflikten. Ebenso trainiert die Förderschullehrkraft mit den Kindern „Bedürfnisaufschub“ und „Frustrationstoleranz“.

(T. Nummert, Förderschullehrkraft)