Schule Utkiek

gemeinsam wunderbar stark

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Eltern­partizipation

Den neuen Vorstand bilden Frau Langanke (Bild: links, Vorsitzende) sowie Frau Looft (ohne Bild, 1. Stellvertreterin) und Herr Pratt (ohne Bild, 2. Stellvertretender).

Frau Reschke-Schulz (Bild: Mitte) und Frau Bohnsack (Bild: rechts) sind mit dem Schuljahr 2022/2023 als Schulelternbeiratsvorsitzende ausgeschieden.

Die Aufgaben der Elternvertretungen / des Elternbeirates sind

  • Das Vertrauensverhältnis zwischen Eltern und Schule zu festigen und zu vertiefen.
  • Das Interesse und die Verantwortung der Eltern für die Aufgaben der Erziehung zu wahren
  • Wünsche und Anregungen der Eltern aufzugreifen und den zuständigen Stellen zu unterbreiten

Wenn Sie ein Anliegen haben oder wenn Sie Hilfe oder Rat brauchen, wenden Sie sich bitte an Ihre(n) Klassenelternsprecher(in) oder direkt an den Schulelternbeirat.

Natürlich freuen wir uns auch über Ideen und Anregungen oder Angebote zur Unterstützung und Mitarbeit.

Die Arbeit des Schulelternbeirates

Wir möchten die Gelegenheit nutzen und Ihnen unsere Arbeit an dieser Stelle etwas genauer vorstellen. Grundsätzlich ist es unser Anliegen, sowohl die Interessen der Eltern zu vertreten als auch die Lehrkräfte und Kinder zu unterstützen.

Klassenelternbeirat

Mindestens einmal im Schulhalbjahr lädt der Klassenelternbeirat zur Elternversammlung ein. Der Klassenelternbeirat nimmt Wünsche, Anregungen und Vorschläge der Eltern zur Verbesserung des Schulverhältnisses auf und leitet diese ggf. an den Schulelternbeirat zur weiteren Beratung bzw. zur Unterbreitung an die Schulleitung weiter.

SEB-Sitzungen

Mindestens einmal im Schulhalbjahr findet eine Sitzung der Eltern zum Schulelternbeirat statt. Hier werden Informationen ausgetauscht, aktuelle Themen beraten, Anträge vorbereitet und die Delegierten für die Schul- und Fachkonferenzen gewählt.

Fachkonferenzen sind für Bildungs- und Erziehungsarbeit in der Schule von besonderer Bedeutung. Dort wird festgelegt, wie in den einzelnen Unterrichtsfächern gearbeitet wird. Elternvertreter haben keine Stimme bei Abstimmungen durch Lehrkräfte. Eine abweichende Elternvertretungsmeinung kann auf Wunsch im Protokoll vermerkt werden. Alle Eltern können sich als Elternvertreter in die Fachkonferenzen wählen lassen. Die reguläre Amtszeit beträgt zwei Jahre.

Konkrete Beispiele für unsere Arbeit sind u.a.:

  • Feste/Feierlichkeiten

    Am Einschulungstag organisiert der Elternbeirat jedes Jahr für die Erstklässler/innen und ihre Familien die Versorgung mit Kaffee und Getränken.
    Die Förderung des „Sternmarsch“ erfolgt durch Teilnahme und die Unterstützung eines Standes. Das jährliche Weihnachtsbasteln wird neben der Mithilfe beim Basteln mit einer Brezel- und Kinderpunschausgabe bereichert.

  • Schulbücherei

    Ehrenamtliche Leitung der Schulbücherei, die einmal pro Woche in der ersten großen Pause allen Schülerinnen und Schülern zur Verfügung steht.

 

Sie sehen, es gibt für den Elternbeirat auf Klassen- und Schulebene einiges zu tun. Das erfordert auch die tatkräftige Unterstützung aller Eltern. Deshalb freuen wir uns, wenn Sie uns bei unserer Arbeit für die Kinder helfen. Sei es durch Ihre aktive Teilnahme an Schulfesten oder aber durch Geldspenden. Herzlichen Dank dafür!